Wir haben kürzlich im Amtsblatt 4/2022 auf den Zahlungstermin der Grundsteuer hingewiesen.
Die erste Rate der Grundsteuer war zum 15. Februar 2022 bereits fällig.
Sofern Ihnen kein Änderungsbescheid zugesendet wurde, behält der vorherige Abgabenbescheid seine Gültigkeit.
Beachten Sie bitte die Fälligkeiten des Dauerbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindekasse