Führungszeugnisse

Führungszeugnisse

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des (Bundeszentral- oder Gewerbezentral-)Registers beantragen. Eine Erteilung erfolgt für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde.

Hierbei wird unterschieden zwischen einfachem polizeilichen Führungszeugnis und erweitertem Führungszeugnis. beide Arten unterscheiden sich im Umfang der Registerauskunft.


Beantragung eines Führungszeugnisses

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist neben persönlichem Erscheinen auch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Bei Minderjährigen ist auch die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt.

Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Gerne können Sie Ihr Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz unter nachfolgendem Link online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zwingend ein Schreiben der anfordernden Instanz vorzulegen ist.

Führungszeugnisse für private Zwecke werden in der Regel innerhalb von etwa fünf bis sieben Werktagen erstellt, Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dauern in der Regel etwa zwei bis drei Wochen.


Gebühr

Ein Führungszeugnis kostet - gleich ob einfach oder erweitert - 13,00 €.

Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder mit EC-Karte zu entrichten.