Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne

Auf dieser Seite erhalten Sie Einblick in die Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, welche ein zentrales Instrument der städtebaulichen Entwicklung und Gestaltung einer Gemeinde darstellt. Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, ist jedoch keine gemeindliche Satzung und entfaltet deshalb keine Rechtsverbindlichkeit. Allerdings sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Zuständig für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Verbandsgemeinde.

Bebauungspläne werden für kleinere Teilgebiete einer Gemeinde aufgestellt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht. Bebauungspläne werden von den Ortsgemeinden als Satzungen beschlossen und entfalten somit Rechtsverbindlichkeit.

Wichtiger Hinweis:

Die hier zur Verfügung gestellten Pläne dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte bilden die original ausgefertigten Bauleitpläne in Papierform, die während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Fachbereich 2, Zimmer E 21, bereitgehalten werden.

Für Auskünfte zu den Bauleitplänen oder allgemeinen Fragen zum Bauplanungsrecht steht Ihnen Herr Lösch in Zimmer E 21 und unter der Telefonnummer 06333 925-143 gerne zur Verfügung.

Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben stellt ihre rechtskräftigen Bauleitpläne mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird jedoch nicht übernommen. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden.