Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben

Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Die EU verfolgt mit vorgenannter Richtlinie das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Insbesondere sollen Maßnahmen und Strategien zur Minderung und Vermeidung von Verkehrslärm auf Hauptverkehrsstraßen (klassifizierte Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz) entwickelt werden.

In der Sitzung am 27.08.2020 hat der Verbandsgemeinderat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan (3. Runde) beschlossen.

Der beschlossene Lärmaktionsplan (3. Runde) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 21, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Über dessen Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Der beschlossene Lärmaktionsplan kann unter dem nachfolgenden Link als PDF Datei aufgerufen werden: