An-/Um-/Abmeldungen

An-/Um-/Abmeldungen

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug bei der für Ihn zuständigen Meldebehörde anzumelden.


An-/Ummeldung

Um Ihrer allgemeinen Meldepflicht nachkommen und sich an-/ummelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis und/oder Reisepass
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (das vom Wohnungsgeber auszufüllende und zu unterschreibende Formular finden Sie hier)
  • Fahrzeugschein des auf Sie zugelassenen Fahrzeugs (sofern Ihr Fahrzeug zuvor bereits innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kreisverwaltung Südwestpfalz gemeldet war)

Sollten Sie sich nicht selbst an-/ummelden können, dann füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben diese der bevollmächtigten Person mit. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person dann ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen hat.


Abmeldung

Sofern Sie nicht ins Ausland verziehen erfolgt die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde automatisch mit Anmeldung bei der aktuellen Meldebehörde.

Wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht, hat sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach tatsächlichem Auszug bei der für Ihn zuletzt zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor tatsächlichem Auszug erfolgen.


Gebühr

Eine An-/Um-/Abmeldung ist bei uns gebührenfrei.


Info

Alle zur Vorlage relevanten melderechtlichen Dokumente finden Sie hier in der Übersicht.