Personalausweise und Reisepässe
Alle Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ein gültiger Reisepass ist ebenfalls zulässig.
Für Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis auf Antrag ausgestellt werden. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres empfehlen wir einen Kinderreisepass auszustellen.
Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Bei der Beantragung sind neben persönlichem Erscheinen folgende Unterlagen mitzubringen:
- der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt)
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Kinderreisepasses gesonderte Bedingungen gelten. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin.
Falls es sich bei der Beantragung um einen Erstantrag handelt, bitten wir Sie zusätzlich eine Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) neueren Datums mitzubringen.
Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen, die eines neuen Reisepasses in der Regel etwa drei bis sechs Wochen. Wir empfehlen daher rechtzeitig vor Ablauf des bisher gültigen Ausweisdokuments ein neues zu beantragen.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweise und Reisepässe haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von sechs Jahren, für Personen ab 24 Jahren eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Abholung von Personalausweisen und Reisepässen
Personalausweise können erst nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden (bitte beachten Sie, dass Personen unter 16 Jahre keinen PIN-Brief erhalten). Bitte bringen Sie dazu Ihr bisher vorhandenes altes Dokument bzw. (sofern ausgestellt) Ihren vorläufigen Personalausweis mit.
Reisepässe, die bis zum 01.09.2023 beantragt wurden, können nun im Einwohnermeldeamt (Zimmer U 5) abgeholt werden (zuletzt aktualisiert am 21.09.2023).
Sollten Sie Ihr beantragtes Dokument nicht selbst abholen können, füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben diese der bevollmächtigten Person mit. Bitte beachten Sie, dass auch die bevollmächtigte Person bei Abholung ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen hat.
Bitte geben Sie auch hier ausgestellte, vorläufige oder abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe der bevollmächtigten Person mit.
Gebühren
Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 € und für Personen ab 24 Jahren 37,00 €. Reisepässe kosten für Personen unter 24 Jahren 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 60,00 €.
Ein Kinderreisepass kostet 13,00 €, die Verlängerung eines solchen 6,00 €.
Die Gebühren sind bei der Beantragung bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Info
Alle zur Vorlage notwendigen ausweisrechtlichen Dokumente finden Sie hier in der Übersicht.