Hermersberg
Bebauungspläne
BP "Erweiterungsplan - In der langen Dell"
Anmerkung:
Der vorgenannte Bebauungsplan wurde am 29.12.2021 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz genehmigt und ist mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 14.01.2022 in Kraft getreten.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bauvorhabens richten sich gemäß den Bestimmungen des § 30 Abs. 1 Baugestzbuch (BauGB). Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zunächst seitens der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde die erforderlichen Erschließungsanlagen (Straße, Kanal, Wasser, etc.) hergestellt werden müssen.
Seitens der Verwaltung ergeht zu gegebener Zeit die Mitteilung, wann die Erschließungsanlagen hergestellt sind und Bauanträge eingereicht werden können. Sollten vorher Bauanträge eingereicht werden, müssten diese aufgrund der fehlenden Erschließung abgelehnt werden.